Gutachten zu Bauschäden
Der Begriff Schaden kennzeichnet allgemein eine negative Abweichung von der Norm.
Ein Bauschaden stellt einen Schaden am Bauwerk als Folge einer unzulänglichen und damit vertragswidrigen Bauwerkserrichtung oder als Folge einer unerlaubten Handlung dar.
Im Unterschied zum Baumangel handelt es sich beim Begriff des Bauschadens nicht um die Unzulänglichkeiten der Bauwerkserrichtung selber, sondern um einen Schaden am Objekt, der sich als Folge eines oder mehrerer Ereignisse oder Handlungen einstellt.
An Bauwerken oder Bauteilen können sowohl in der Gestehungsphase als auch in der späteren Benutzungsphase Schäden auftreten.
Bauschäden am Gebäude können auch durch unterlassene Instandhaltungsarbeiten, durch Alterung sowie durch Einwirkungen von Witterungseinflüssen (Sturm, Blitz o.ä. entstehen).
Häufig vorkommende Bauschäden:
- Wasser + Feuchteschäden
- Leitungswasserschäden
- Schimmel
- Hebungen + Setzungen/ Risse
- Verwerfungen
- undichte Dächer
- usw.
Je nach Art und Umfang des Schadens empfiehlt sich dabei meist die Hinzuziehung eines Bau- Sachverständigen.
Als Sachverständige können wir Ihnen bei der Regulierung in vielerlei Hinsicht behilflich sein:
- Ermittlung von Art und Umfang des Schadens, evtl. von Folgeschäden
- Ermittlung der Schadensursache
- Neutrale und qualifizierte Darstellung des Schadensfalles in Form
eines Gutachtens als Grundlage für die Schadensregulierung
und zur Verwendung im Streitfall
- Vorschläge zur Schadensbeseitigung/ Lösungskonzepte
- Ermittlung der Schadenshöhe/ Kosten für die Schadensbehebung
- Umfassende Hilfestellung bei der Schadensregulierung
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